Wir hatten eine Buchung für ein Hotel in Kopenhagen gebucht für Juni 2020. Wir konnten aber gar nicht einreisen, weil dazumal eine Einreisesperre wegen Corona galt. Seit Monaten versuchen wir die 600 CHF zurückzubekommen, ohne Erfolg. Nur einen Gutschein haben wir bekommen, der 12 Monate gültig ist, der aber nicht mal übertragbar ist. Gemäss schweizerischem Bundesgesetz, Art.10 und Art. 11, Abs. 1 über Pauschalreisen, ist es die Pflicht des Reiseveranstalters oder des Leistungserbringers alle bezahlten Beträge zu erstatten, auch in bar, falls dies vom Kunden gewünscht ist. Versuche seit Monaten Hotels.com dies klarzumachen, aber von denen hört man nichts mehr. Habe jahrelang über hotels.com gebucht, das werde ich aber garantiert nie mehr tun in meinen Leben!!!!!