Wofür Mitstreiter ?
In Deutschland ist eine Sammelklage nicht möglich.
Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten. Vorausgesetzt Sie haben:
A.) Die Einspruchsfrist für eventuelle Ansprüche von Mängeln noch nicht überschritten.
B.) Die haben vor Ort bereits die Mängel bei der FTI Reiseleitung vorgetragen und sich das schriftlich bestätigen lassen.
C.) Bei der Umbuchungen in Madeira in das andere Hotel nicht gegenüber FTI erklärt, dass Sie auf weitere Ansprüche verzichten (Verzichtserklärung).
Wenn einer der 3 Positionen zutrifft, können Sie sich den Weg zum RA sparen. Im übrigen müssen Sie gegenüber FTI schriftlich Ihre Ansprüche formulieren und begründen. Also konkret, welche Reisepreisminderung (Frankfurter Tabelle) fordern Sie und mit was wird diese Forderung begründet.
Wenn Sie das bisher nicht eingefordert haben und die Reise hat bereits Ostern 2014 stattgefunden, habe Sie bereits alle Fristen verstreichen lassen und "der Zug ist für Sie längst abgefahren".
Anstatt hier 2 Monate nach der Reise in einem Forum Ihre Reisemängel zu publizieren, hätten Sie umgehend nach Ihrer Rückkehr bei FTI schriftlich Ihre Reisepreisminderung via Einschreiben mit Rückschein eingefordern sollen (müssen).
Zuletzt geändert: Vor 8 Jahren